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   VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17   

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https://dejure.org/2018,4153
VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17 (https://dejure.org/2018,4153)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2018 - VfGBbg 75/17 (https://dejure.org/2018,4153)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 75/17 (https://dejure.org/2018,4153)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17
    Durch die Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 11, 434, 441; 13, 72, 78; BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 15).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269, 281 ff; 7, 325, 340; 11, 62, 73 f; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772 f; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 16 f).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfGK 11, 434, 444 f; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris Rn. 40).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17
    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269, 281 ff; 7, 325, 340; 11, 62, 73 f; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772 f; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 16 f).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. BVerfGK 5, 269, 283; BVerfG NJW 2007, 3771, 3773; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris Rn. 35).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17
    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269, 281 ff; 7, 325, 340; 11, 62, 73 f; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772 f; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 16 f).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. BVerfGK 5, 269, 283; BVerfG NJW 2007, 3771, 3773; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris Rn. 35).

  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 74/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfassungsbeschwerde zum

    Soweit der Beschwerdeführer mit dem Schriftsatz vom 10. Oktober 2019 geltend macht, aus den Beschlüssen vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 75/17 - und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 - ergebe sich, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter in der Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 52 Abs. 1 Satz 2) eine vom Grundgesetz (Art. 101 Abs. 1 Satz 2) abweichende Reichweite habe, trifft dies nicht zu.
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